BGH stärkt Vermieterrechte bei Mieter-Insolvenz
Der BGH hat die Vermieterrechte deutlich gestärkt und klargestellt, dass dem Mieter wegen Zahlungsverzugs auch dann fristlos gekündigt werden kann, wenn er einen Insolvenzantrag gestellt hat, der Insolvenzverwalter aber die „Freigabe“ des Mietverhältnisses erklärt hat.